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Reit- und Bogensportzentrum Pürnstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ bezeichnet) von Verein Bogensport Pürnstein (im Folgenden als BSP bezeichnet) gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vertragspartner:innen und BSP im Rahmen eines Vertragsabschlusses. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3   Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von BSP ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4   Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5   Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von BSP in 4150 Rohrbach-Berg. 

1.6   BSP ist überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

1.7   Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.8   Aufgrund der besseren Lesbarkeit der AGBs wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Unterricht, Kurse

2.1    Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2.2   Das Benützen der Anlage allein ist nicht gestattet. Dies ist nur mit authorisiertem Trainer von BSP zulässig.

2.3   Die Haftung von BSP für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.4   Der Vertragsnehmer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Der Vertragsnehmer ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil und für eventuell dadurch entstandene Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachen allein und voll verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.

2.5   Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

2.6   Es bestehen keine Ersatzansprüche auf verlorene oder beschädigte Pfeile bzw. Bögen der vom Vertragsnehmer mitgebrachten Ausrüstung.

2.7   Für Beschädigungen oder Verlust der Leihausrüstung durch den Vertragsnehmer wird ein Kostenersatz in Rechnung gestellt.

2.8   BSP übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust, Diebstahl oder Schäden jeglicher Art.

2.9   Die inhaltliche Gestaltung einer Einheit obliegt ausschließlich dem Trainer.

2.10  Während der Einheit hat der Trainer Weisungsbefugnis. Der Vertragsnehmer hat sich daran zu halten, andernfalls wird die Einheit vorzeitig beendet. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht nicht.

2.11  Ein bereits vereinbarter Termin, der nicht wahrgenommen werden kann, muss mind. 6 h vorher abgesagt werden. Wird er nicht abgesagt, zählt er als konsumiert und kann nicht erneut vereinbart werden. Für nicht in Anspruch genommene Einheiten wird kein Geld zurückerstattet.

2.12  BSP behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Beteiligung oder im Krankheitsfall des Trainers auch kurzfristig abzusagen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, den bereits einbezahlten Kursbetrag als Kursgutschein für den nächsten Kurs einzulösen, oder der Kursbetrag wird zurücküberwiesen.

2.13  Das Urheberrecht an eventuell ausgehändigten, schriftlichen Unterlagen liegt, sofern nicht anders angegeben, bei BSP. Die Unterlagen dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine öffentliche Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.

2.14  Stornierungen von gebuchten Kursen können schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich entgegengenommen werden. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens wirksam. Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:
- Stornierungen bis zum 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Stornierungen ab 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % Kursgebühr


Mitgebrachte Tiere

3.1   Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von BSP auf die Anlage mitgebracht werden.

3.2   Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen.

3.3   Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende  Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung an BSP zu erbringen.

Sonstiges 

5.1   Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

5.2  Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.


5.3   BSP ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von BSP aufzurechnen, es sei denn, BSP ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder von BSP anerkannt.

5.4  Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Veröffentlichung von Fotomaterial

6.1   Um die Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, präsentiert BSP Fotos und Videos. Dabei ist es möglich, dass Bilder vom Vertragspartner und/oder dessen Begleitung auf der Homepage, Social-Media-Kanälen oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages und Inanspruchnahmen einer Leistung wird vom Vertragspartner das Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial gegeben. BSP wird das Recht auf die Verwendung des Materials zu Werbezwecke eingeräumt.


Änderungen AGB und Preise

7.1   BSP behält sich vor, diese AGB und Preise ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht. 


Fassung V 1.00, gültig ab 01-2025